AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Verbindlichkeit

Alle unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen erfolgen aufgrund nachfolgender Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese Bedingungen gelten im geschäftlichen Verkehr gegenüber jedermann, die Wirksamkeit anderslautender Bedingungen in an uns gerichteten Anträgen und Angeboten sowie in Einkaufsbedingungen des Käufers ist ausdrücklich ausgeschlossen. Abweichende Vereinbarungen jeder Art bedürfen der firmenmäßig gezeichneten Schriftform. Unsere Geschäftspartner haben bei Anbahnung des Geschäftes, spätestens jedoch über unsere diesbezügliche Anfrage, wahrheitsgemäß zu deklarieren, ob ihnen im geschäftlichen Verkehr mit uns Konsumenteneigenschaft zukomme. Der andere Teil haftet bei unrichtiger, verspäteter oder unterlassener diesbezüglicher Angabe. Mitarbeiter und Agenten, welche von uns nicht nachweislich weitergehend bevollmächtigt sind, sind lediglich zur Entgegennahme von Anträgen und Angeboten, nicht jedoch zur Abgabe, Annahme und Übermittlung von Willenserklärungen berechtigt.

 

 

2. Angebote

Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Wir behalten uns Zwischenverkauf und sonstige Disposition nach Angebotslegung ausdrücklich vor. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Der Lieferant ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware dem Kunden erklärt werden. Verbindlichkeit unsererseits entsteht erst mit unserer firmenmäßig gezeichneten Auftragsbestätigung. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, wird der Lieferant den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

 

 

3. Preis und Zahlung

Unseren Lieferbedingungen liegen die Preise unserer jeweils gültigen Preisliste zugrunde, wobei wir uns für den Fall von Preisänderungen ausdrücklich die Berechnung der am Tag der Warenlieferung geltenden Preise vorbehalten. Die Preise verstehen sich ab Lieferwerk fahrzeugverladen zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Fracht, Kranwagenzuschläge, sonstige anfallende Gebühren und andere Nebenleistungen werden gesondert berechnet. Unsere Rechnungen werden, sofern auf diesen nichts anderes vermerkt ist, mit Erhalt zur Rechnung fällig. Begebung von Wechsel ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zulässig. Für Scheck und Wechsel gelten „Eingang vorbehalten“. Zahlungsort ist unser Firmensitz. Die Aufrechnung durch den Zahlungspflichtigen mit eigenen Forderungen gegen uns welcher Art immer, selbst wenn aus demselben Rechtsgeschäft entstanden oder von uns anerkannt, ist hierbei nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zulässig. Bei Zahlungsverzug berechnen wir pro Monat ab Fälligkeit unserer Forderungen Verzugszinsen in der Höhe von 1 %. Es sind uns alle anfallenden Mahn- und Inkassospesen inklusive der uns entstehenden Anwaltskosten zu ersetzen. Auch ohne Verzug des Zahlungspflichtigen sind wir berechtigt, gelieferte Ware wieder an uns zu nehmen, wenn Umstände eintreten, welche die Bonität des Zahlungspflichtigen als bedenklich erscheinen lassen.

 

 

4. Lieferung und Gefahrübernahme

Wir liefern für Sie grundsätzlich ab Werk. Die Lieferung erfolgt nach Maßgabe der Produktion in einer der Sortenbezeichnung entsprechenden Güte. Die Qualität unserer Produkte richtet sich nach den jeweils Gültigkeit habenden Ö-Normen, ausgenommen Mindersorten. Versandaufträge übernehmen wir nur auftrags und auf Rechnung des Kunden. Die Lieferung gilt durch Verladung und Übergabe an einen Frächter, bei Selbstabholung durch Übernahme und Unterzeichnung des Lieferscheines als erfüllt. Mit diesem Zeitpunkt geht die Gefahr eines Untergangs oder einer Beschädigung der Ware auf den Käufer über. Wird die Ware von unseren eigenen LKWs zum Zustellungsort gebracht, so gilt mit der Abladung der Ware an den von uns bekannt gegebenen Zustellort als erfüllt, selbst wenn dort niemand angetroffen wird, unter Ausschluss jedweder weitergehenden Haftung. Anlieferung unsererseits setzt Befahrbarkeit der Entladestelle mit schwerem Lastzug und geeignete Entlademöglichkeit voraus. Der Kunde ist verpflichtet, Teillieferungen anzunehmen.

 

 

5. Lieferfrist

Liefertermine sind grundsätzlich freibleibend, es sei denn, ein solcher Liefertermin wurde schriftlich als feststehend vereinbart. Eine vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Werk verlassen hat. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat. Die Lieferfrist verlängert sich beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, zum Beispiel Betriebsstörungen oder Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien für die Ziegelproduktion wie auch Erdgas und Paletten, soweit solche Hindernisse auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind.

 

 

6. Prospekte, Unterlagen

Etwaige in unseren Anschauungsmaterialien enthaltenen Maße, Gewichts- oder Qualitätsangaben sind ebenso wie Musterscherben und Probestücke Richtwerte unserer jeweiligen durchschnittlichen Produktion.

 

 

7. Haftung und Gewährleistung

Wir haften für sämtliche Mängel an der von uns gelieferten Ware, sofern die Ware nachweislich infolge eines vor der Übernahme liegenden Umstandes unbrauchbar oder für die Brauchbarkeit unserer Erzeugnisse erheblich beeinträchtigt wurde. Die Verarbeitung unserer Ware muss im Einklang mit den österreichischen Normen bzw. den anerkannten Regeln der Bautechnik erfolgt sein. Beanstandungen jeder Art, wie eine Mängelrüge, sind unverzüglich schriftlich und vor einer eventuellen Verarbeitung bei uns anzubringen. Die Gewährleistungsfrist endet in allen Fällen 2 Jahre nach Ablieferung der Ware.

 

Im gesetzlich zulässigen Ausmaß haften wir gegenüber unserem Vertragspartner nicht für eingetretene Schäden aus Produktionsfällen, insbesondere wegen Einschränkung und/oder Ausfall von für die Ziegelproduktion wesentlichen Rohstoffe wie etwa Erdgas.

 

Der Kunde ist verpflichtet, in allen produkthaftungsrechtlichen Belangen mitzuwirken, um Schaden abzuwenden bzw. zu mindern. Sollten wir uns zu einer Produktrückholung entschließen, so verpflichtet sich der Kunde, den Verkauf der von uns bezeichneten Waren sofort einzustellen und am Austausch der rückgeholten Ware durch neue mitzuwirken. Wir übernehmen keine Haftung von Schäden, welche nicht aus Vorsatz oder grobem Verschulden unsererseits entstehen, ebenso haften wir nicht für Schäden, die bei Dritten oder als Folgeschäden entstehen.

Bei Qualitätsmängel bleibt uns die Wahl zwischen Gewähr eines Preisnachlasses und Austausch mangelhafter Ware gegen fehlerfreie vorbehalten. Weiterer Schadensersatz unsererseits, aus welchem Teil immer, ist ausgeschlossen, insbesondere Folge- und Verzugsschäden. Im Falle unseres Verzuges der Lieferfrist stehen nur dann Schadenersatzansprüche zu, wenn uns der Vorwurf eines vorsätzlich oder grob fahrlässigen Handelns trifft.

Unseren Vertragspartner trifft Beweislast dafür, dass auch ein binnen sechs Monaten nach Übergabe hervorkommender Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war.

 

 

8. Paletten

Werkspaletten werden mit € 10,00 in Rechnung gestellt und bei Retournierung um € 7,27 wieder gutgeschrieben. Die Rückgabe von einwandfrei wiederverwendbaren Werkspaletten hat innerhalb eines Jahres ab Auslieferung zu erfolgen. Nach vorheriger Vereinbarung werden Leerpaletten von uns auch in Verbindung mit Warenlieferungen zurückgenommen. Nach Ablauf der 1-Jahres-Frist sind wir nicht mehr verpflichtet, Paletten zu vergüten.

 

 

9. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung alle gegenwärtig bestehenden und künftig erst entstehenden Verbindlichkeiten unser Eigentumsrecht vor. Eine Weiterveräußerung oder sonstige Weitergabe unserer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ist nur im Rahmen und für den Fall eines dahingehenden bestehenden gewöhnlichen Geschäftsbetriebes zulässig.

 

 

10. Datenschutz

Wir haben unsere Mitarbeiter verpflichtet, die Bestimmungen gemäß § 6 DSG einzuhalten (Verschwiegenheit).

Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass alle ihn betreffenden personenbezogenen Daten, von uns als Verantwortlicher im Rahmen der vertraglichen Beziehung erhoben, (automationsunterstützt) verarbeitet, übermittelt und gespeichert werden. Zweck der Datenverarbeitung und Übermittlung sind die Abwicklung der Aufträge. Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Vertragsbeziehung und darüber hinaus etwa für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist, die Geltendmachung von Ansprüchen oder die Abwehr von Ansprüchen aufbewahrt. Wir, als verantwortliche Stelle, gewähren dem Käufer ein Recht auf Auskunft, Richtigstellung, Löschung oder Widerspruch betreffend die Verwendung der personenbezogenen Daten. Wir sind erreichbar unter [E-Mail]. Eine umfangreiche Information über die Rechte des Betroffenen finden Sie unter [Homepage/Datenschutzerklärung].

 

 

11. Gerichtsstand, Rechtswahl, Erfüllungsort

Gerichtsstand für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus einem Vertrag zwischen uns und unserem Vertragspartner ergebenden Streitigkeiten ist A-4600 Wels; es ist das Recht der Republik Österreich anzuwenden. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (UN-Kaufrecht) wird ausgeschlossen. Für Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort A-4600 Wels; diese auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt oder erfolgt oder erfolgen sollte.

 

Preisgestaltung

Alle ausgewiesenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und gelten in Verbindung mit unseren Geschäftsbedingungen. Eine neue Preisliste hebt alle früheren auf und ist bis auf Widerruf gültig. 

 

Preise

Die in unseren Preislisten ausgewiesenen Preise verstehen sich ab Werk Wels in € pro 1000 Stück oder pro m2, foliert oder paketiert, LKW verladen. Zustellkosten verstehen sich in € für die jeweilige Zone pro 1000 Stück auf Basis von vollen LKW-Zügen, ca. 22 bis 26 Paletten (38 to Gesamtgewicht). Die Zustellung erfolgt entweder durch uns oder durch einen von uns beauftragten Frächter. Zustell- und Kranabladungskosten sind nicht skontierfähig.

 

Die Frachtpreise beziehen sich auf eine Abladestelle. Solo- und Mindermengenzuschlag: € 60,00 zuzüglich 20 % Ust. (1 Palette bis max. 20 Paletten)

Umladegebühr: € 60,00 zuzüglich 20 % Ust. Bei Bedarf einer weiteren Abladestelle werden pro Abladestelle € 30,00 zuzüglich 20 % Ust. in Rechnung gestellt. Auf der Baustelle ist bis zu maximal 1 Std. Abladezeit frei. Die Überschreitung wird nach Aufwand verrechnet.

 

Verpackung

Wir liefern unsere Erzeugnisse auf Werkspaletten verpackt, foliert oder paketiert. Die Entpflichtung unserer Verpackungsfolien und der Kunststoffbänder erfolgt über BONUS Holsystem / remabo - Lizenz Nr. 2409 (Tel. 05372/61082). Dry Fix extra Dosen sind ebenfalls entpfichtet. Sammelsäcke für die Verpackung werden von uns zur Verfügung gestellt. Für Werkspaletten verrechnen wir € 10,00 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Retournierung in unbeschädigtem Zustand bzw. der Leerpalettenrücknahme im Zuge einer Lieferung schreiben wir € 7,27 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer gut. Palettenrechnungen und Palettengutschriften sind nicht skontierfähig.

 

Bestellungen

Wir bitten Sie, Bestellungen für zuzustellende Lieferungen mindestens 2 Werktage vor dem Lieferzeitpunkt bekanntzugeben.

 

Mindestlieferungen

Die Verlieferung erfolgt ausschließlich in ganzen Verpackungseinheiten. Sonderformate entsprechend der Bestellung. Stürze werden von uns kommissioniert und entsprechend der Bestellung ausgeliefert.

 

Retourwaren

Die Rücknahme von Retourwaren muss mit unserem Verkaufspersonal vereinbart werden. Es werden ausschließlich unbeschädigte, originalverpackte Waren in vollständigen Verpackungseinheiten gegen eine Manipulationsgebühr in der Höhe von € 20,00 pro Palette zurückgenommen. Bei einer Abholung werden € 100,00 zuzüglich den Regiekosten nach Aufwand verrechnet. 

 

Allgemeine Informationen

Ziegelwerk Pichler Wels Gesellschaft m.b.H.

FN Nr. 283213 s, FA Steuer Nr. 130/8763

UID Nr. ATU 628 54 619

 

Bankverbindungen:

Raiba Wels 2.005.577 BLZ 34680

IBAN: AT79 3468 0000 0200 5577

 

Sparkasse Wels 11300 000757 BLZ 20320

IBAN: AT31 2032 0113 0000 0757